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Psychotherapie

Kosten der Behandlung

Private Krankenversicherungen und Beihilfe:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe in der Regel übernommen. Der genaue Umfang der Kostenübernahme unterscheidet sich jedoch von Versicherung zu Versicherung und dem Vertrag mit Ihrer Versicherung.

Bitte fragen Sie Ihre Versicherung nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und fordern Sie die nötigen Unterlagen an. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung auf Kostenübernahme für Psychotherapie.

Gesetzliche Krankenkassen:
Da ich eine Privatpraxis führe,
ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.

Die psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Versicherten erfolgt durch sogenannte Vertragspsychotherapeuten. Adressen finden Sie z.B.bei der Kassenärztlichen-Vereinigung Hessens. In begründeten Ausnahmefällen besteht in meiner Privatpraxis die Möglichkeit der Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenkasse (nach § 13 SGB). Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse und den psychotherapeutischen Verbänden, z.B. der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung.

Selbstzahler:
Selbstverständlich haben Sie als Privat-, Beihilfe- und gesetzlich Versicherte/r die Möglichkeit, die Kosten für Psychotherapie selbst zu tragen.

Die Behandlungskosten in meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (GOP).

Das Positive im Menschen erkennen und stärken

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